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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dienstleistungsvertrag für Optik-Partner der ViSpecs GmbH

Stand: Version 1.0, 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ViSpecs GmbH, Kirchengasse 76, 2722 Weikersdorf am Steinfelde (im Folgenden „ViSpecs") und den teilnehmenden Optik-Fachbetrieben (im Folgenden „Partner").

1.2. ViSpecs stellt dem Partner eine Software-Plattform zur Verfügung, über die Endkunden Kontakt aufnehmen und Brillenpass-Daten übermitteln können.

1.3. ViSpecs tritt ausschließlich als technischer Dienstleister und Vermittler auf. Ein Vertrag über optische Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem Partner zustande.

2. Abomodell und Zahlungsbedingungen

2.1. Die Nutzung der Plattform erfolgt im Rahmen eines kostenpflichtigen Abomodells. Die konkreten Gebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste oder dem individuell vereinbarten Angebot.

2.2. Das Entgelt ist jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig.

2.3. Bei Zahlungsverzug ist ViSpecs berechtigt, den Zugang zum Partner-Portal nach vorheriger Mahnung vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

2.4. Preisänderungen: ViSpecs ist berechtigt, die Gebühren für das Abomodell anzupassen. Preisänderungen werden dem Partner mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Dem Partner steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Erfolgt keine Kündigung innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung, gilt die Preisänderung als akzeptiert.

3. Medizinischer Haftungsausschluss & Fachliche Prüfung

3.1. Eigenverantwortung des Partners: Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass ViSpecs kein medizinischer Dienstleister ist. Der Partner ist als staatlich befugter Fachbetrieb verpflichtet, alle übermittelten Daten (insb. Brillenpass-Fotos oder manuelle Eingaben) vor der Fertigung einer Sehhilfe eigenständig auf Plausibilität und fachliche Richtigkeit zu prüfen.

3.2. Haftungsausschluss bei KI-Analyse: ViSpecs nutzt automatisierte Verfahren (KI) zur Datenextraktion. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass diese Technologie fehleranfällig sein kann (z. B. Verwechslung von Vorzeichen oder Zahlen). Die via App bereitgestellten digitalisierten Werte sind lediglich als Vorschlag zu verstehen. ViSpecs haftet nicht für gesundheitliche oder wirtschaftliche Schäden (z. B. Fehlproduktionen), die aus einer ungeprüften Übernahme der KI-generierten Daten resultieren.

3.3. MDR-Status: Da ViSpecs keine medizinischen Berechnungen anstellt, ist die Software kein Medizinprodukt. Der Partner darf die Software nicht für Zwecke nutzen, die eine Zertifizierung als Medizinprodukt voraussetzen würden.

4. Pflichten des Partners

4.1. Der Partner verpflichtet sich, Kundenanfragen zeitnah zu bearbeiten, um die Servicequalität der Plattform zu wahren.

4.2. Der Partner stellt sicher, dass er über die notwendigen gewerberechtlichen Befugnisse zur Ausübung des Optiker-Gewerbes verfügt.

4.3. Datenschutz-Compliance: Der Partner verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) einzuhalten und seine Kunden über die Zusammenarbeit mit ViSpecs zu informieren, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.

5. Gewährleistung und Haftungsbegrenzung

5.1. ViSpecs strebt eine hohe technische Verfügbarkeit der Plattform an, garantiert jedoch keine hundertprozentige Erreichbarkeit. Wartungsbedingte Ausfälle begründen keinen Minderungsanspruch.

5.2. Gewährleistungsausschluss für KI-Ergebnisse: ViSpecs übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Lesbarkeit der durch die KI extrahierten Daten.

5.3. Gegenüber dem Partner ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ausgeschlossen.

5.4. Die Haftung von ViSpecs ist pro Kalenderjahr mit der Summe der vom Partner in diesem Jahr geleisteten Abogebühren begrenzt, sofern kein vorsätzliches Handeln vorliegt.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1. Das Abomodell wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums.

6.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei schwerwiegenden Verstößen bleibt unberührt.

6.3. Nach Vertragsbeendigung wird dem Partner ein Daten-Export gemäß den Datenschutzbestimmungen zur Verfügung gestellt.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Es gilt österreichisches Recht.

7.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt.

7.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der restliche Vertrag aufrecht.